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Schadengutachten

Schadengutachten – korrekte Feststellung des Schadenumfanges, Reparaturkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeuges und der entstandene Nutzungsausfall.

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? 

Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen eigenen Schadengutachter zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Sie als Unfallgeschädigter dürfen selbst entscheiden, welchem Schadengutachter Sie Ihr Vertrauen schenken möchten.

– Ohne, dass sie die Kosten dafür tragen müssen. –

Das Schadengutachten dokumentiert sämtliche eingetretenen Schäden beweissicher. Es ist damit vor Gericht verwertbar.

Das Gutachten berücksichtigt beim Kaskoschaden die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die aktuelle Rechtsprechung.

  • exakte Ermittlung von Gebrauchtfahrzeugwerten

  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes

  • technische Überprüfung von Fahrzeugen

  • Unfallrekonstruktion und Sondergutachten

  • Oldtimerbewertungen

  • Bewertungen von Nutzfahrzeugen

Wir verwenden Gebrauchtfahrzeugwerte und erstellen Schätzungen und Gebrauchtwagen-Prüfgutachten mit Angabe der Reparaturkosten sowie der Differenzierung der überdurchschnittlichen Gebrauchsspuren. Bei Leasingrückgaben oder daraus resultierenden Problemen sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner und helfen gerne weiter. Wir haben uns in den letzten Jahren durch ständig wachsende Anfragen und Aufträge auch auf die Besichtigung und Bewertung von Fahrzeugen aus Sicherstellungen bzw. Fahrzeugübernahmen spezialisiert. Die komplette Logistik mit Besichtigung und Bewertung der Fahrzeuge übernehmen wir für Sie. Die Aufbereitung der ermittelten Daten erfolgt individuell nach Kundenwunsch in digitaler Form.

Wir sind speziell für die Bewertung von Nutzfahrzeugen, Aufbauten, Anhängern, Aufliegern, Omnibussen, Sonderfahrzeugen usw. geschult.

Fahrzeugbewertung/Wertgutachten

Kostenvoranschlag

Zum Glück entstand durch den eben passierten Unfall nur ein Sachschaden und es kam kein Mensch zu Schaden.

Diese Tatsache lässt Sie mit Sicherheit zuerst einmal aufatmen.

Trotzdem sind Sie sich sicher, dass Ihr Verhalten im Straßenverkehr absolut korrekt war.

Doch welche Schritte müssen Sie nun unternehmen, um den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden fair zu regulieren?

Als Geschädigter liegt die Beweislast bei Ihnen.

Für Sie bedeutet dies, dass Sie der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag über den entstandenen Schaden vorlegen müssen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auf den ersten Blick nicht sichtbare oder kleine Schäden schlussendlich kostenintensive Reparaturen nach sich ziehen können. Daher sollten Sie das Fahrzeug im Zweifel von einem neutralen Kfz Gutachter begutachten lassen.

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