Ihre Rechte nach
einem Verkehrsunfall.
Laut § 249 BGB hat der Geschädigte das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen.
Freie Gutachterwahl
Sie haben das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Umfang des Schadens festzustellen.
- Beweissicherung Ihrer Ansprüche
- Kosten für das Gutachten müssen erstattet werden
Recht auf Anwalt
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
Die Gebühren hierfür werden in aller Regel von der gegnerische Versicherung getragen. Ein Anwalt sorgt für Waffengleichheit.
Wichtige Verhaltenstipps
Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung.
Akzeptieren Sie nie einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung.
Nutzen Sie keine Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird.