RECHTSGRUNDLAGE § 249 BGB

Ihre Rechte nach
einem Verkehrsunfall.

Laut § 249 BGB hat der Geschädigte das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen.

Freie Gutachterwahl

Sie haben das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Umfang des Schadens festzustellen.

  • Beweissicherung Ihrer Ansprüche
  • Kosten für das Gutachten müssen erstattet werden

Recht auf Anwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Die Gebühren hierfür werden in aller Regel von der gegnerische Versicherung getragen. Ein Anwalt sorgt für Waffengleichheit.

Wichtige Verhaltenstipps

Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung.

Akzeptieren Sie nie einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung.

Nutzen Sie keine Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird.

Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung über die technische Schadensabwicklung und basieren auf langjähriger Erfahrung. Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.